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Steuerberatung

Steuerberatung

Bei uns stehen Sie als Mandant im Mittelpunkt. Wir begleiten unsere Mandanten durch ihr „steuerliches“ Leben und sind ihr Partner im Umgang mit Banken und Finanzämtern. Wir halten ihnen im Umgang mit den Finanzbehörden den Rücken frei, damit Sie sich auf Ihre Kernkompetenzen konzentrieren können. Wir lösen Ihre steuerlichen Probleme, ganz gleich ob diese alltäglich oder singulär sind, ganz gleich ob es sich um die Einreichung einer Umsatzsteuervoranmeldung handelt oder um die Klärung internationaler Sachverhalte.

Mit einem fachkundigen Team aus Steuerberatern, Universitätsabsolventen, Steuerfachwirten und Steuerfachangestellten gewährleisten wir eine Beratung, die individuelle Lösungskonzepte für Sie bereitstellt. Unabhängig davon, ob sie Privatperson, Gesellschaft, Unternehmen oder eine gemeinnützige Organisation sind: Neben der Erstellung von Steuererklärungen und Jahresabschlüssen nach dem Handels- und Steuerrecht bieten wir eine individuelle Steuerberatung für den gesamten betrieblichen oder privaten Bereich.

Wir erstellen die jährlichen Umsatz-, Gewerbe-, Körperschaft- oder Einkommensteuererklärungen, ganz gleich, ob Sie als Privatkunde Arbeitnehmer, Rentner, Kapitalanleger sind oder ob Sie als gewerblich bzw. freiberuflich tätiger Mandant ein Einzelunternehmer, eine Personengesellschaft oder eine Körperschaft, wie z.B. GmbH oder AG, sind. Wir prüfen Ihre Steuerbescheide und führen ggf. außergerichtliche bzw. gerichtliche Rechtsbehelfe gegen fehlerhafte Steuerbescheide. Wir vertreten Sie in Klagen vor dem Finanzgericht bzw. vor dem Bundesfinanzhof in München; ggf. auch in Zusammenarbeit mit einem Fachanwalt für Steuerrecht.

Wir begleiten unsere Mandanten bei Betriebsprüfungen, ganz gleich, ob diese durch die Finanzverwaltung erfolgen bzw. durch Sozialversicherungsträger. Insbesondere wahren wir Ihre Interessen auch bei Lohnsteuerprüfungen und bei Umsatzsteuersonderprüfungen.

Im Rahmen von Steuerstrafverfahren helfen wir Ihnen während des Verfahrens; hier ggf. in enger Zusammenarbeit und in Arbeitsteilung mit einem auf Steuerstrafrecht spezialisierten externen Fachanwalt.

Als Fachberater für Unternehmensnachfolge ist Herr Dr. Christian Führer spezialisiert auf die Begleitung des Übergangs Ihres Unternehmens auf die nächste Generation, bzw. auf die Begleitung Ihres Unternehmensverkaufs.

Zudem helfen wir Ihnen bei der Gestaltung Ihres Testaments oder Ihrer vorweggenommenen Erbfolge. Wir prüfen mit Ihnen gemeinsam die steuerlichen Optionen und suchen für die die für Sie passende Gestaltung. Im Vorfeld einer Übertragung ermitteln wir für Sie auch die spätere Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer. Im Anschluss an eine Übertragung Ihres Unternehmens bzw. Ihres sonstigen Vermögens oder von Teilen davon erstellen wir für Sie die dann fällige Erbschaftsteuererklärung.

Wir begleiten Ihr Unternehmen auch bei Umwandlungen und in Fragen des Rechtsformwechsels. Gemeinsam mit Ihrem Notar finden wir den richtigen Weg zum Wechsel der Rechtform. Wir beraten Sie in Fragen der Buchwertfortführung.

International tätigen Unternehmen bzw. international eingesetzten Arbeitnehmern helfen wir bei der Erfüllung Ihrer inländischen steuerlichen Pflichten und beraten Sie in steuerlichen Fragen, die sich bei Wegzug, Zuzug und Sitzverlegung oder auch Doppelbesteuerungsabkommen heraus stellen können; ganz gleich, ob Sie Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft bzw. einer Personengesellschaft sind oder Inhaber eines Einzelunternehmens.

Neumandat? Auf Wunsch durchleuchten wir Sie hinsichtlich steuerlich und/oder betriebswirtschaftlich relevanter Sachverhalte und besprechende in einem anschließenden Strategiegespräch ihre tatsächlichen bzw. potentiellen steuerlichen bzw. betriebswirtschaftlichen Probleme. Gemeinsam werden wir dann geeignete Lösungen für Sie finden.

Steuerstrafrechtliche Beratung

Sie haben bei einer oder mehreren Offshore-Banken ein Konto und wollen es legalisieren? Sie stehen kurz vor der Entdeckung Ihrer ausländischen Stiftung. Wir beraten diskret. Wir ermitteln Ihre Einkünfte für die letzten Jahre und erklären diese im Rahmen einer strafbefreienden Selbstanzeige nach. Wir helfen Ihnen damit aus der Illegalität.

Natürlich helfen wir auch den Erben eines illegal im Ausland vom Erblasser „geparkten“ Geldvermögens und verhindern damit, dass die Erben überhaupt in die Strafbarkeit geraten.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob uns wie sie Ihre Kapitaleinkünfte nacherklären sollen. Bevor Sie mit Ihrem derzeitigen Steuerberater sprechen, sollten Sie mit uns Kontakt aufnehmen. Sprechen Sie mit Herrn Dr. Führer unter 08861 / 2389 – 19; auf Wunsch auch völlig anonym.