Ein Jahresabschluss hat viele Funktionen: Er dient zuerst der Information von Geschäftsführung und Gesellschaftern. Er ermittelt bei Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften die Höhe des für Ausschüttungen zur Verfügung stehenden Gewinns. Er ist in seiner Ausprägung als Steuerbilanz zugleich auch die Grundlage der Ermittlung der Ertragsteuern (Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Einkommensteuer).
Die Aufstellung eines Jahresabschlusses ist für Vollkaufleute in der Regel verpflichtend. Aber auch Gewerbetreibende, die keine Vollkaufleute sind, müssen einen steuerlichen Jahresabschluss erstellen, wenn Sie bestimmte Größengrenzen überschreiten.
Personengesellschaften ohne persönlich haftende Gesellschafter und Kapitalgesellschaften müssen Ihren Jahresabschluss zudem auch elektronisch offenlegen bzw. elektronisch hinterlegen.
Wir erstellen den Jahresabschluss Ihres Unternehmens, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang, ganz gleich, ob Sie diesen – als Handelsbilanz – zur Vorlage bei Banken, Geschäftspartnern, Mitarbeitern oder Gesellschaftern benötigen oder – als Steuerbilanz – als Grundlage der Festsetzung Ihrer Ertragsteuern aufstellen müssen. Weichen die steuerlichen Wertansätze von den handelsrechtlichen Wertansätzen ab, leiten wir aus der Handelsbilanz Ihre Steuerbilanz ab oder erstellen neben der Handelsbilanz eine Steuerbilanz.
Auf Wunsch legen wir Ihren handelsrechtlichen Jahresabschluss (Handelsbilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) im Unternehmensregister offen bzw. hinterlegen ihn dort und übertragen sie zudem auch in elektronischer Form an die Finanzverwaltung. Natürlich können wir ihren Jahreabschluss auch digital Ihrer Hausbank zur Verfügung stellen.
Für uns spielt die Rechtsform Ihres Unternehmens keine Rolle. Wir unterstützen Sie bei Ihren handels- und steuerlichen Rechnungslegungspflichten, ganz gleich, ob sie ein Einzelunternehmen, eine Kapitalgesellschaft bzw. eine Personengesellschaft sind oder ein (gemeinnütziger) Verein oder eine Stiftung sind. Wir erstellen Ihren Jahresabschluss, ganz gleich, ob Sie einen Mitarbeiter oder 400 Mitarbeiter haben bzw. ganz gleich, ob Sie 100.000 Euro oder 20.000.000 Euro Umsatz erzielen.
Gerne beraten wird Sie über bestehende bilanzpolitische handelsrechtliche bzw. steuerrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten.
Natürlich unterstützen wir Sie als Geschäftsführer einer GmbH auch bei der Aufstellung eines freiwilligen bzw. eines verpflichtenden Lageberichts.
Gemeinsam mit Ihnen prüfen wir Möglichkeiten und Zulässigkeit der Bildung von Investitionsabzugsbeträgen, steuerfreien Rücklagen und Sonderabschreibungen bzw. erhöhten Abschreibungen.
Sie sind Geschäftsführer bzw. Gesellschafter einer Unternehmensgruppe? Banken erwarten von Ihren Kreditnehmern in vielen Fällen einen konsolidierten Jahresabschluss als Grundlage der Beurteilung der Kreditwürdigkeit. Für uns kein Problem! Auf Wunsch konsolidieren wir die Buchhaltungen der einzelnen Gruppenunternehmungen zu einem konsolidierten Monatsabschluss und präsentieren ihr Zahlenwerk in einem Controlling-Report. Im Rahmen der Aufstellung Ihrer Jahresabschlüsse konsolidieren wir die handelsrechtlichen Einzelabschlüsse Ihrer Gruppenunternehmen zu einem konsolidierten Jahresabschluss.
Zu besonderen Anlässen erstellen wir für Sie auch Zwischen- und Sonderbilanzen, beispielsweise beim Ausscheiden von Gesellschafter aus Gesellschaften, bei Verschmelzungen, bei Gründungen („Eröffnungsbilanz“) und anlässlich von Betriebsaufgaben (Schlussbilanz) bzw. beim Wechsel der Art und Weise Ihrer Gewinn des steuerlichen Gewinns.
Auf Wunsch übertragen wir Ihren Jahresabschluss als sog. digitalen Finanzbericht an Banken und Sparkasse. Das spart Zeit und Papier. Wir übermitteln Ihre Bilanzen (inkl. Anhang) und Einnahmen-Überschuss-Rechnungen sicher und effizient an Ihre Hausbanken. Damit entlasten wir Sie bei der Einreichung erforderlicher Unterlagen und beschleunigen so Ihre Kreditanträge.