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Digitale Lohnbuchhaltung

Digitale Lohnbuchhaltung

Der Gesetzgeber verpflichtet alle Arbeitgeber, die Mitarbeiter in Deutschland beschäftigen, grundsätzlich zur Einbehaltung von Lohn- und  Kirchensteuern und Solidaritätszuschlag. Außerdem verpflichtet er die Arbeitgeber, vom Bruttogehalt ihrer Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge (Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung) einzubehalten und gemeinsam mit den Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung an die Beitragseinzugsstellen abzuführen.

Bei der Lohnabrechnung sind eine Vielzahl von Regelungen zu beachten. Ohne fundiertes Wissen besteht die große Gefahr, dass schnell Fehler gemacht werden. Es drohen dann Beitragsnachzahlungen bzw. Lohnsteuernachzahlungen nach Außenprüfungen durch die Sozialversicherungsträger bzw. durch das Finanzamt. Auch strafrechtliche Folgen können bei Fehlern in der Lohnabrechnung nicht ausgeschlossen werden.

Sie möchten diese nicht immer einfache Aufgabe delegieren und sich auf Ihr Kerngeschäft fokussieren ? Dann haben wir ein Angebot für Sie:

Wir  übernehmen für sie die Lohnabrechnung aller Ihrer Mitarbeiter. Wir erstellen sämtliche erforderlichen Nachweise, Meldungen und Bescheinigungen und übermitteln diese termingerecht und zuverlässig auf elektronischem Weg an die entsprechenden Institutionen (Beitragseinzugsstellen, Finanzämter, Berufsgenossenschaften etc.).

Wir erstellen Für sie selbstverständlich auch Baulohnabrechnungen mit den entsprechenden Meldungen an die SOKA-Bau.

Die Übernahme Ihrer Lohnabrechnung beinhaltet die regelmäßige Pflege Ihrer Personalstammdaten, die Erfassung Ihrer monatlichen Bewegungsdaten, die Führung der Jahreslohnkonten und die Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Meldeerfordernisse. Benötigen Ihre Mitarbeiter Bescheinigungen, erhalten Sie selbstverständlich auch diese von uns. Am Ende jeder Periode übertragen wir Ihre Lohndaten automatisch in die Finanzbuchhaltung.

Die Art und Weise der Zusammenarbeit zwischen uns und Ihnen können wir flexibel festlegen. Sie können uns Ihre Bewegungsdaten schriftlich, per Fax,  elektronisch per Mail oder über die DATEV-Cloud („Unternehmen-Online“) zur Verfügung stellen. Umgekehrt können Sie Ihre Auswertungen traditionell in Papierform, per E-Mail, aber auch über die Ihre persönliche DATEV-Cloud im Unternehmen-Online von uns erhalten. Auf Wunsch übertragen wir Ihre (Lohn-) Zahlungen bereits an Ihre Hausbank, so dass Sie bzw. bei entsprechender Bevollmächtigung auch wir die Zahlungen nur noch zu autorisieren brauchen. Alternativ stellen wir Ihre (Lohn-) Zahlungen auch als Sammelüberweisung in Ihre Unternehmen-Online-Cloud für Sie bereit.

Die Lohnabrechnungen Ihrer Mitarbeiter stellen wir Ihren Mitarbeitern online zur Verfügung (im sog. Arbeitnehmer-Online-Portal).

Ihre Bewegungsdaten können Sie uns per Fax, per E-Mail oder auch digital über Ihre Unternehmen-Online Cloud zur Verfügung stellen.

Natürlich beraten wir Sie auf Wunsch auch in der optimalen steuerlichen Gestaltung Ihrer Arbeitsverträge. Gemeinsam können wir herausfinden, welche steuerlich begünstigten Sachleistungen oder pauschalen Erstattungen für Sie und Ihre Mitarbeiter in Frage kommen und welche in Ihrem Betrieb eingesetzt werden können. Der Gesetzgeber privilegiert eine Vielzahl von Sachleistungen und Zuschüssen, indem er sie von der Besteuerung bzw. von der Sozialversicherungspflicht befreit oder eine pauschale Besteuerung, die regelmäßig niedriger als eine individuelle Besteuerung ist, eröffnet.

Zur Lohnbuchhaltung gehört für uns selbstverständlich auch, Ihre Rechte bei Lohnsteueraussenprüfungen durchzusetzen und unrechtmäßige Nachforderungen abzuwehren.