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Steuerfachwirte

Die Prüfung zum Steuerfachwirt ist im steuerberatenden Beruf das Äquivalent zum Meister im Handwerk. Als hochqualifizierte Mitarbeiter stellen Fachwirte klassischerweise dem Mittelbau in der Kanzlei. Sie verbinden teils langjährige praktische Erfahrungen mit einem fundierten theoretischen Fundament. Diese besondere Kombination hebt sie von Uni-Absolventen ab und macht Steuerfachwirte zu gesuchten Experten.

(vgl. Heiko Haffmans: LSWB-Magazin 2/2018 S. 10)

Der Steuerfachwirt ist ein besonders qualifizierter Mitarbeiter in der Steuerberaterkanzlei. Er übernimmt Aufgaben in der Kanzlei, die besondere Fähigkeiten, hohes Fachwissen und Verantwortungsbewusstsein benötigen.

Zu den Aufgaben gehören unter anderem:

  • Betreuung von Mandanten und Beantwortung ihrer Fragen in komplexeren Steuerrechtsgebieten
  • Übernahme wichtiger Funktionen in der Kanzleiorganisation und im Kanzleimanagement
  • Ausbildung von Steuerfachangestellten
  • Führung von Finanzierungsgesprächen mit Banken
  • Beratung und Betreuung von Existenzgründern
  • Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen
  • Bearbeitung schwieriger buchhalterischer Fragestellungen
  • Mitarbeit bei der Steuergestaltung und Vorbereitung von Beratungsdienstleistungen

(vgl. Heiko Haffmans: LSWB-Magazin 2/2018 S. 10)

Zugelassen für die Fachwirtprüfung sind gelernte Steuerfachangestellte, die mindestens drei Jahre lang 16  Wochenstunden und mehr in Steuerberaterkanzleien gearbeitet haben.  Eine Teilnahme an einem Vorbereitungskurs ist für die Prüfungszulassung nicht Bedingung, aber sinnvoll und notwendig, wenn man die Bestehensquoten an der anspruchsvollen Prüfung betrachtet.

Wer eine gleichwertige Berufsausbildung (etwa zum Industriekaufmann oder Bankkaufmann) erfolgreich abgelegt hat, benötigt mindestens fünf Jahre hauptberufliche Tätigkeit auf dem Gebiet Steuer- und Rechnungswesen, davon drei Jahre in einer Steuerkanzlei.

Mindestens acht Jahre hauptberufliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon fünf Jahre in einer Steuerkanzlei, werden vorausgesetzt, wer keine gleichwertige Berufsausbildung nachweisen kann.

Die detaillierten Zulassungsvoraussetzungen der Steuerberaterkammern sind auf den Websites der Kammern München und Nürnberg zu finden.

(vgl. Heiko Haffmans: LSWB-Magazin 2/2018 S. 11)

Für den LSWB als Lehrgangsanbieter sprechen vier Gründe:

  • über 25 Jahre Erfahrung: seit 1993 Durchführung von mehr als 100 Steuerfachwirtkursen mit über 2.700 Teilnehmern an 6 Standorten in Bayern
  • Dozenten mit langjähriger praktischer und pädagogischer Erfahrung in der Erwachsenenbildung
  • überdurchschnittlich hohe Prüfungsbeteiligungs- und Bestehensquoten
  • TÜV-Zertifizierung nach Qualitätsmanagementnorm ISO 9001

(vgl. Heiko Haffmanns: LSWB-Magazin 2/2018 S.11)

Ein LSWB-Vorbereitungslehrgang ca. 530 Stunden á 45 Minuten. Schwerpunktthemen des Lehrgangs sind Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Buchführung. Ergänzt wird dieses Curriculum durch Unterrichtseinheiten zu Abgabenordnung, Körperschaft- und Gewerbesteuer, Recht sowie BWL. Inklusive sind auch die Übungsklausuren, welche dazu dienen, den Teilnehmern die richtige Klausurtechnik für die Prüfung zu vermitteln (Korrektur inbegriffen). Im Frühjahr nach der schriftlichen Prüfung werden die Fächer Steuerberatungsrecht und Sozialversicherungsrecht unterrichtet.  Zudem erfolgt noch eine Vorbereitung auf die mündliche Prüfung.

(vgl. Heiko Haffmans: LSWB-Magazin 2/2018 S. 11)

Die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren lassen sich durch verschiedene Förderangebote senken. Lehrgangsteilnehmer, die unter 25 Jahren alt sind und die Abschlussprüfung zum Steuerfachangestellten mit der Abschlussnote 1,5 oder besser absolviert haben, können sich bei der Steuerberaterkammer für eine Begabtenförderung bewerben. Diese bezuschusst die Fortbildung bis zu 2.000 Euro pro Jahr.

Darüber hinaus gibt es das sogenannte Meister-BAföG (offiziell „staatliche Aufstiegsförderung“). Hier vergibt der Staat einkommens- und vermögensunabhängig ein zinsgünstiges Darlehen für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. 30,5 Prozent der Summe gewährt er als Zuschuss. Nach erfolgreich bestandener Fachwirtprüfung erlässt er nochmals 25 Prozent der Darlehenssumme. Zuletzt gewährt der Freistaat den sogenannten Meisterbonus. Dies bedeutet bis zu 1.500 Euro für erfolgreiche Prüfungsabsolventen.

(vgl. Heiko Haffmans: LSWB-Magazin 2/2018 S. 11)