Zugelassen für die Fachwirtprüfung sind gelernte Steuerfachangestellte, die mindestens drei Jahre lang 16 Wochenstunden und mehr in Steuerberaterkanzleien gearbeitet haben. Eine Teilnahme an einem Vorbereitungskurs ist für die Prüfungszulassung nicht Bedingung, aber sinnvoll und notwendig, wenn man die Bestehensquoten an der anspruchsvollen Prüfung betrachtet.
Wer eine gleichwertige Berufsausbildung (etwa zum Industriekaufmann oder Bankkaufmann) erfolgreich abgelegt hat, benötigt mindestens fünf Jahre hauptberufliche Tätigkeit auf dem Gebiet Steuer- und Rechnungswesen, davon drei Jahre in einer Steuerkanzlei.
Mindestens acht Jahre hauptberufliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon fünf Jahre in einer Steuerkanzlei, werden vorausgesetzt, wer keine gleichwertige Berufsausbildung nachweisen kann.
Die detaillierten Zulassungsvoraussetzungen der Steuerberaterkammern sind auf den Websites der Kammern München und Nürnberg zu finden.
(vgl. Heiko Haffmans: LSWB-Magazin 2/2018 S. 11)