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Steuerberater

Der Berufsweg zum Steuerberater hat sich verändert. Ausbildungskonzepte werden zeitlich in immer kürzeren Zeiträumen veranschlagt, Inhalte immer mehr auf das Prüfungsrelevante reduziert. Was dazu führt, dass die handwerklichen Basics zunehmend vernachlässigt werden – die aber absolut notwendig sind, um die Komplexität gerade im Steuerrecht zu verstehen und umsetzen zu können. Dem entgegen steht, dass eine Ausbildung in den steuerberatenden Berufen durch die Vielfältigkeit, sich ständig ändernde Gesetze und Vorschriften immer anspruchsvoller und schwieriger wird.

(vgl. Iris Fleischer, Examina e.V.: LSWB-Magazin 2/2018 Seite 13)

Hier setzt sich eine Kooperation an, um dem Branchennachwuchs die beste Unterstützung zur Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung zu bieten: Der LSWB und der Gemeinnützige Fortbildungsverein für Angehörige der wirtschaftsprüfenden und steuerberatenden Berufe Examina e.V. haben ihre langjährige Ausbildungskompetenz zum Vorteil ihrer Kursteilnehmer gebündelt. Die Zusammenarbeit soll einen einheitlichen Weiterbildungsweg vom Steuerfachwirt bis hin zum Steuerberater ebnen.

(vgl. Iris Fleischer, Examina e.V.: LSWB-Magazin 2/2018 Seite 13)

Voraussetzung für die Zulassung zur Steuerberaterrüfung sind ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium mit wirtschafts- oder rechtswissenschaftlicher Ausrichtung – bei einer Regelstudienzeit von mindestens acht Semestern mit anschließender zweijähriger Berufspraxis im Steuerwesen, bei weniger als acht Semestern mit dreijähriger Beufspraxis.

Alternative ist eine Zulassung auch ohne Studium möglich: nach einer Lehrzeit  mit bestehender kaufmännischer Gehilfenprüfung und anschließend mindestens zehn Jahren Berufspraxis im Steuerwesen oder nach erfolgreich abgelegter Prüfung zum Bilanzbuchhalter oder Steuerfachwirt und sieben Jahren Berufspraxis. Nach sieben Jahren Berufstätigkeit auf dem Gebiet des Steuerwesens als Sachbearbeiter oder in mindestens gleichwertiger Stellung im gehobenen Dienst der Finanzverwaltung ist man ebenfalls zulassungsberechtigt.

(vgl. Iris Fleischer, Examina e.V.: LSWB-Magazin 2/2018 Seite 13)